Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Florian Schiener, PLAN B
§1 â Allgemeine Bestimmungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Verhältnis zwischen der Florian Schiener, PLAN B Werkstatt fßr Film und Fernsehen, im Folgenden PLAN B genannt und dem Vertragspartner/Kunde, im Folgenden Vertragspartner bezeichnet.
Der Auftraggeber erkennt mit Erteilung eines Auftrages die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Von der AGB abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedĂźrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch fĂźr die Ănderung dieser Schriftformklausel. Anderslautende AGB des Vertragspartners werden auch ohne ausdrĂźcklichen Widerspruch von PLAN B selbst im Falle unserer Lieferung oder Dienst-leistung nicht Vertragsbestandteil. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so berĂźhrt dies die Wirksamkeit der Ăźbrigen Bestimmungen nicht.
§2 â Vertragsabschluss
Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend, unverbindlich und 2 Wochen gßltig. Verträge kommen nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Ausfßhrung einer angebotenen Leistung zu Stande. E-Mails gelten als schriftliche Auftragsbestätigung, auch ohne digitale Signatur.
§3 â Leistungen
Der Umfang der Leistungen von PLAN B ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Leistungsdaten und Muster sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
PLAN B ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Vorlagen bzw. Daten nur insofern verpflichtet, wie sie sich aus den Leistungsbeschreibungen des Vertrages ergeben. Von uns vorgelegte Entwßrfe und Skizzen dienen der grundsätzlichen Anschauung von Situationen und Stimmungen. In der Umsetzung kann deshalb von den vorgelegten Skizzen und Entwßrfen aus gestalterischen, funktionalen oder sonstigen Grßnden abgewichen werden. Einzelheiten kÜnnen im Angebotstext schriftlich fixiert werden. Eine HerauslÜsung oder Streichung von Leistungen oder Produkten nach Auftragsbestätigung fßhrt nicht automatisch zu einer Preissenkung.
Grundsätzlich gilt, dass PLAN B seine Leistungen nur dann fristgerecht erbringen kann, wenn der Vertragspartner fßr einen freien Zugang zum Ort der Leistung (Auf- und Abbauort), Be- und EntlademÜglichkeiten während Auf- und Abbau, ausreichend kostenfreien Parkraum in unmittelbarer Nähe und die ungehinderte Anfahrt zum Leistungsort, sorgt. Sollte es durch das Verschulden des Vertragspartners zu weniger als den von uns kalkulierten Arbeitszeiten kommen, so kann PLAN B nur noch diejenige Qualität einer Leistung erbringen, die mit zumutbaren Mitteln mÜglich ist.
Beim Eintritt von hÜherer Gewalt, oder von unvorhersehbaren Hindernissen wie Krankheit von unersetzbaren Mitarbeitern, Ausfall von wichtigen Maschinen, unvollständige Datenßbertragung, Netzwerk- und Serverproblemen, etc., kann der vereinbarte Produktionszeitraum verlängert werden. Die vereinbarten Produktions- und Bearbeitungszeiten sind grundsätzlich unverbindliche Zielvorgaben, aber selbstverständlich gilt es in angemessener Form und Sorgfalt, VerzÜgerungen vorzubeugen.
§4 â Stornierungen
Bei einem vorzeitigen Abbrechen des Auftrages bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin werden erbrachte Teilleistungen inkl. der entstehenden Kosten fĂźr Subunternehmer in Rechnung gestellt. Wird der Auftrag in den letzten 24 Stunden vor vereinbarter Leistungserbringung abgebrochen, kann die volle Auftragssumme in Rechnung gestellt werden.
§5 â Arbeitszeit
Die kalkulierte Arbeitszeit resultiert aus den kundenseitig zur VerfĂźgung gestellten Informationen.
Nachtarbeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr wird mit 25 % Aufschlag berechnet. Sonn- und Feiertagsarbeit wird mit 50 % Aufschlag berechnet.
Verlängert sich die Produktionszeit durch eine veränderte Situation oder kurzfristige Ănderungen, wird der entstandene Aufwand mit 50,00 EUR pro Stunde abgerechnet.
§6 â Hinzuziehen Dritter, Subunternehmen
PLAN B bietet seine Leistungen selbst oder durch Dritte an. Dritte kĂśnnen z.B. fachkundige Zulieferer, Subunternehmer oder Personen sein.
Zur Abwicklung unsere Aufträge bedienen wir uns unserer fachkundigen Zulieferer und freien Mitarbeiter. Eine hÜchstpersÜnliche Abwicklung der Aufträge muss separat im Angebot schriftlich fixiert werden.
Sollte es durch die Beschaffung und Herstellung von Leistungen und Gegenständen durch Dritte zu VerzÜgerungen kommen, oder sollten diese ihr Recht auf Nachbesserung geltend machen, ist PLAN B dazu berechtigt die VerzÜgerungen an den Vertragspartner weiterzugeben und kann fßr die entstandenen VerzÜgerungen nicht haftbar gemacht werden.
§7 â Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die in den Angeboten und Kostenvoranschlägen genannte Preise. Alle hier genannten Preise sind Nettopreise zuzßglich Mehrwertsteuer in jeweils gßltiger HÜhe. Die Preise sind ohne Abzug ab Rechnungsdatum fällig.
Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschlieĂlich auf das im Angebot genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen.
Bei Zahlungsverzug, insbesondere bei Vorkasse oder Abschlagsrechnungen, ist PLAN B berechtigt jede weitere Leistungserbringung ruhen zu lassen oder einzustellen. DarĂźber hinaus werden Verzugszinsen in HĂśhe von 8 % Ăźber dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines hĂśheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Nachträglich bestellte Zusatzleistungen werden zusätzlich abgerechnet. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten fßr Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
Erfordert ein Auftrag hohe finanzielle Vorleistungen von PLAN B oder erstreckt er sich ßber längere Zeit, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten: 50% der Gesamtvergßtung bei Auftragserteilung und die verbleibenden 50% bei Abnahme bei Fertigstellung.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Fremdkosten, Kosten fĂźr erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen voll zu Lasten des Kunden, sofern nichts Abweichendes im Angebot vereinbart wurde.
Eventuell eingeräumte Rabatte setzen eine fristgemäĂe Zahlung voraus und verlieren bei Zahlungsverzug ihre GĂźltigkeit.i uns zu bewerben (z. B. per E-Mail, postalisch oder via Online-Bewerberformular). Im Folgenden informieren wir Sie Ăźber Umfang, Zweck und Verwendung Ihrer im Rahmen des Bewerbungsprozesses erhobenen personenbezogenen Daten. Wir versichern, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten in Ăbereinstimmung mit geltendem Datenschutzrecht und allen weiteren gesetzlichen Bestimmungen erfolgt und Ihre Daten streng vertraulich behandelt werden.
§ 8 â Sonder- und Fremdleistungen
Sonderleistungen, wie z. B. die Umarbeitung oder Ănderung von Werkzeichnungen, Plänen, Projektleitung oder ProjektĂźberwachung werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet. Auch nachträgliche Ănderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden diesem in Rechnung gestellt.
Vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten, wie z.B. Skizzen, EntwĂźrfe, Modelle, Probedrucke und Muster, werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag schlussendlich nicht erteilt wird.
PLAN B ist berechtigt, die zur Auftragserfßllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und fßr Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Soweit im Einzelfall Verträge ßber Fremdleistungen im Namen und fßr Rechnung von PLAN B abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, PLAN B im Innenverhältnis von sämtlichen sich ergebenden Verbindlichkeiten freizustellen.
§ 9 â Nutzungsrechte
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
AusschlieĂliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen mĂźssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht Ăźbertragen, wie im Angebot bzw. in der Rechnung angegeben.
Jede ßber Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder VerÜffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrßcklichen Zustimmung von PLAN B.
§ 10 â Gewährleistung
Erbrachte Leistungen sind sofort nach Fertigstellung oder Erhalt auf etwaige Mängel durch den Vertragspartner zu prĂźfen. Erkennbare Mängel mĂźssen sofort im Rahmen einer Abnahme angezeigt werden. Verdeckte Mängel mĂźssen unverzĂźglich nach Bekanntwerden schriftlich bei PLAN B angezeigt werden. PLAN B erhält mindestens zweimal die MĂśglichkeit zur Nachbesserung. Eine Nachbesserung kann auch durch eine kĂźnstlerische Ănderung erfolgen.
Bei Aufträgen, die sich auf einen bestimmten Starttermin beziehen, sind die erbrachten Leistungen vor Beginn des Starttermins abzunehmen und erkannte Mängel anzuzeigen. Findet aus produktionstechnischen Grßnden von Seiten des Vertragspartners keine ausdrßckliche Abnahme statt, gelten die erbrachten Leistungen als abgenommen und mängelfrei.
§ 11 â Haftung
Kommt es durch Mängel oder Pflichtverletzungen zu einem Schadenfall, haftet PLAN B nach den gesetzlichen Bestimmungen und im Rahmen der Bedingungen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
Schadensersatzansprßche aufgrund von insbesondere aus in §3 Abs. 5 genannter Grßnde sind gegen PLAN B und seinen Erfßllungsgehilfen ausgeschlossen. PLAN B oder seine Erfßllungsgehilfen haften nicht fßr entgangenen Gewinn und fßr indirekte Schäden, unabhängig davon, ob sie bei PLAN B oder bei Dritten entstehen.
Die Haftung von PLAN B ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Tritt ein Schadensereignis im Machtbereich eines Dritten (Nebengewerke, Zulieferer etc.) ein, so haftet PLAN B nur in dem Umfang, in dem der Dritte gegenßber PLAN B haftet. Die Haftung von PLAN B ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den fßr die Leistung ausgehandelten Betrag begrenzt.
Das Recht des Kunden, sich wegen eines nicht von PLAN B zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lĂśsen, ist ausgeschlossen.
Soweit die Haftung von PLAN B nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch fßr die Haftung ihrer Erfßllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Bei der Verarbeitung von Naturmaterialien, Farben und Stoffen kann es zu Materialdifferenzen kommen. Dies gilt ausdrßcklich auch fßr zugesagte FarbtÜne nach den ßblichen Farbmischsystemen und eingefärbten Stoffen.
§ 12 â Geheimhaltung, Datenschutz
Keine besondere Datensicherung ohne separaten Archivierungsauftrag.
Die uns während des Auftrags zur Verfßgung gestellten Informationen behandeln wir vertraulich. Diese Verpflichtung gilt auch fßr unsere Zulieferer und Subunternehmer
Daraus ergibt sich nicht, dass wir E-Mails oder Telefongespräche verschlßsseln.
PLAN B bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) werden von PLAN B in dem fĂźr die BegrĂźndung, Ausgestaltung oder Ănderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt.
§ 13 â Schlussbestimmung und salvatorische Klausel
ErfĂźllungsort und Gerichtsstand ist MĂźnchen.
Es gilt das deutsche bzw. europäische Recht.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedĂźrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berßhrt nicht die Wirksamkeit der ßbrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungßltige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.